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VG Frankfurt/Oder, 06.10.2010 - 6 K 1780/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rückforderung von BAföG-Leistungen wegen Unterrichtsversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2010 - 6 K 1780/07
Das ist der Fall, wenn der Auszubildende den Grund für die Unterbrechung selbst vorsätzlich oder fahrlässig gesetzt hat und ihm sein Verhalten subjektiv vorwerfbar ist oder er den Grund für die Unterbrechung in zumutbarer Weise hätte abwenden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1979 - 5 C 15.78 - BVerwGE 58, 132).
- VG Münster, 21.02.2012 - 6 K 418/11
Verkürzung des Bewilligungszeitraums für Leistungen nach dem BAföG wegen …
Wird die Ausbildung jedoch unentschuldigt unterbrochen, so hat der Auszubildende den Grund in der Regel zu vertreten, weil ihm das Fernbleiben vom Unterricht dann subjektiv vorwerfbar ist, so VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 6.10.2010 - 6 K 1780/07 -, juris Rn. 17 m. w. N.; vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1979 - 5 C 15/78 -, juris Rn. 27; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., 27. Lfg., § 20 Rn. 23 m. w. N.Sie entfaltet eine Bindungswirkung und kann grundsätzlich nicht auf der Grundlage eines klägerischen Gegenvortrags zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung gemacht werden, anders wohl VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 6.10.2010 - 6 K 1780/07 -, juris Rn. 17; Sächsisches OVG, Urt. v. 5.7.2000 - 2 B 60/00 -, juris Rn. 28 f.; BVerwG, Urt. v. 18.4.1985 - 5 C 4/82 -, juris Rn. 13, wonach die schulische Bewertung der Fehlzeiten durch das Vorbringen von Gegengründen und notfalls unter Benennung entsprechender Beweismittel entkräftet werden kann.